Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Hosting und Wartungsvereinbarungen

 

Stand Mai 2018

 

1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners

 

1.1. Hannibal Communications erbringt alle Lieferungen und Leistungen für Hannibal Communications WebHosting, Hannibal Communications Support sowie für Hannibal Communications Wartung ausschließlich auf Grundlage der Hannibal Communications AGBs (ersichtlich auf der Webseite www.hannibal.at) dieser Geschäftsbedingungen.

 

1.2. Hannibal Communications ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Hannibal Communications für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.

 

1.3. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

 

1.4. Diese Allgemeinen Hosting und Wartung Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

 

1.5. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains („Endkürzel“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen.

 

1.6. Hannibal Communications kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

 

2. Leistungspflichten

 

2.1. Hannibal Communications gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99,9% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Hannibal Communications liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Hannibal Communications kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

 

2.2. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server die selbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird.

 

2.3. Es gilt das mit dem Kunden vereinbarte Datentransfervolumen als vereinbart. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Download, Upload, Webseitenaufrufe).

 

2.4. Hannibal Communications stellt dem Kunden Speicherplatz auf einem ausschließlich für den Kunden reservierten Serverbereich zur Verfügung. Ist der Vertragsgegenstand ein Virtual-Server, so erhält der Kunde von Hannibal Communications Speicherplatz auf nicht für ihn ausschließlich bestimmter Server Hardware. Die dem Kunden eingeräumten Serverfunktionen werden softwaregesteuert zur Verfügung stellt. Ein Anspruch des Kunden auf bestimmte Nutzungsanteile an der CPU- und Arbeitsspeicherleistung besteht nicht. Ist Vertragsgegenstand ein Root-Server, so stellt Hannibal Communications dem Kunden Speicherplatz auf ausschließlich für den Kunden reservierter Server Hardware zur Verfügung.

 

Hannibal Communications ist verpflichtet, den Server mit einer Grundkonfiguration zu versehen und die Anbindung des Servers ans Netz zu ermöglichen.

 

2.5. Hannibal Communications ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet Datensicherungen vorzunehmen. Der Kunde wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Hannibal Communications für Datenverlust aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, (Festplattenausfall, höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht haftet.

 

2.6. Wenn und soweit ein vom Kunden in Anspruch genommener Support nachweislich aufgrund einer mangelhaften Leistung von Hannibal Communications erforderlich ist, erbringt Hannibal Communications diese Leistung ohne zusätzliches Entgelt. Andernfalls ist der Kunde verpflichtet, Hannibal Communications den zusätzlichen Support durch die in der jeweiligen Preisliste aufgeführten Stundensätze je angefangener Technikerstunde zu vergüten.

 

2.7. Gerät Hannibal Communications mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Hannibal Communications eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die schriftliche Form kann durch elektronische Form ersetzt werden, wenn der Kunde der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versieht. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.

 

3. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten, Domainrückkauf

 

3.1. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Hannibal Communications im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler und/oder als Verwalter tätig. Hannibal Communications hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Hannibal Communications übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

 

3.2. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.

 

3.3. Der Kunde ist verpflichtet, Hannibal Communications einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, Hannibal Communications unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von Hannibal Communications über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und Hannibal Communications das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.

 

3.4. Solange der Kunde selbst zu einer Domain noch keine Inhalte bereitstellt, ist Hannibal Communications berechtigt, eigene Inhalte wie Werbung für Hannibal Communications oder Dritte einzublenden.

 

4. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

 

4.1. Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen.

 

Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.

 

Hannibal Communications ist bei Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwölf Monaten haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag sich um eine bestimmte Zeit verlängert hat.

 

Hannibal Communications ist bei Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von mehr als zwölf Monaten und bis zu vierundzwanzig Monaten haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen.

 

Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

 

4.3. Werden von Dritten gegenüber Hannibal Communications Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, ist Hannibal Communications berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren.

 

4.4. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Hannibal Communications insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als 30 Kalendertage in Verzug gerät oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Pflichten verstößt.

 

4.5. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax und E-Mail als gewahrt gilt.

 

4.6. Gegenstand dieses Vertrages sind alle für den Kunden laufenden Internet-Seiten und vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch Hannibal Communications verschuldet worden ist.

 

4.7. Für den Fall, dass Hannibal Communications nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist Hannibal Communications berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.

 

 

5. Preise und Zahlung

 

5.1. Die Preise sind Festpreise.

 

5.2. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist, bestimmt Hannibal Communications die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen.

 

5.3. Im übrigen ist Hannibal Communications berechtigt, die Entgelte maximal einmal pro Jahr zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Hannibal Communications verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

 

5.4. Im Verzugsfall berechnet Hannibal Communications Zinsen in Höhe von 8 Prozent jährlich und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet Hannibal Communications für jede Mahnung eine Mahngebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Hannibal Communications vorbehalten.

 

5.5. Wird das im Tarif enthaltene Datentransfervolumen in einem Monat überschritten, so ist Hannibal Communications berechtigt, den Kunden auf den Tarif umzustellen, bei dem ein entsprechendes Datenvolumen enthalten ist. Beim erstmaligen bzw. leichtem Überschreiten des Volumens wird der Kunde nach dem „Fair Use“ Prinzip von Hannibal Communications darauf hingewiesen. Falls die leichten Überschreitungen über mehr als drei Monate andauern bzw. mehr als ein Drittel des vereinbarten Volumens überschritten wird, wird Hannibal Communications den Kunden automatisch auf einen entsprechenden Tarif umstellen und dem Kunden die Umstellung mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, ab diesem Zeitpunkt die für diesen Tarif in der gültigen Preisliste ausgewiesenen Entgelte zu zahlen. Vom Kunden für den alten Tarif im voraus entrichtete Beträge werden hierauf angerechnet.

 

5.6. Hannibal Communications ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

 

5.7. Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

6. Haftung

 

6.1. Für Schäden haftet Hannibal Communications nur dann, wenn Hannibal Communications oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Hannibal Communications oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist im Rahmen der von Hannibal Communications abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von Hannibal Communications auf den Schaden beschränkt, der für Hannibal Communications bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war ebenfalls im Rahmen der von Hannibal Communications abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

 

6.2. Die Haftung von Hannibal Communications wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

 

7. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten

 

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt Hannibal Communications von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

 

7.2. Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und die Inhalte nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde Hannibal Communications unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 ( in Worten: fünftausend Euro).

 

7.3. Hannibal Communications ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 7.2 unzulässig sind, ist Hannibal Communications berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten und die Webseite nicht mehr zu hosten. Hannibal Communications wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

 

7.4. Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. „Spamming“). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist Hannibal Communications berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten und die Webseite nicht mehr hosten. Hannibal Communications wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

 

8. Datenschutz

 

Hannibal Communications erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende, notwendige Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.

 

9. Gerichtsstand, anwendbares Recht

 

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Wien. Hannibal Communications ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von Hannibal Communications auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.