Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Agentur-, Grafik-, und Programmierleistungen.

 

Stand Mai 2018

 

1. Vertragsumfang und Gültigkeit

 

Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Hannibal Communications schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

 

2. Leistung und Prüfung

 

2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein:

  • Ausarbeitung von Konzepten
  • Global- und Detailanalysen
  • Erstellung von individuellen Dienstleistungen und Softwareprogrammen
  • Lieferung von Bibliotheks- (Standard-) Elementen und Programmen
  • Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung)
  • Telefonische Beratung
  • Softwarewartung
  • Sonstige Dienstleistungen

 

2.2. Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch schriftliche Konzeptausarbeitungen, praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.

 

2.3. Grundlage für die Erstellung von Individual- Leistungen und Programmen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die Hannibal Communications gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

 

2.4. Individuell erstellte Leistungen, Software bzw. Adaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Paket einer Abnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der von Hannibal Communications akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.2. angeführten zur Verfügung gestellten Basisdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gelten die gelieferten Leistungselemente bzw. Daten mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz einer Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen.

 

Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert an Hannibal Communications zu melden, welcher um raschest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass die Benutzung bzw. ein Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.

 

2.5. Bei Bestellung von Bibliotheks- (Standard-) Programmen oder Datenmaterial bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme oder des Datenmaterials.

 

2.6. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist Hannibal Communications verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann Hannibal Communications die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist Hannibal Communications berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit der für Hannibal Communications angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

 

2.7. Ein Versand von Programmträgern, Dateien, Dokumentationen oder Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

 

3. Preise, Steuern und Gebühren

 

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. – stelle von Hannibal Communications. Die Kosten von Datenträgern (z.B. CD’s, Magnetbänder, Magnetplatten, Speicherchips oder Online Services (SaaS) usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

3.2. Bei Bibliotheks- (Standard)- Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht von Hannibal Communications zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.

 

3.3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

 

4. Liefertermin

 

4.1. Hannibal Communications ist bestrebt die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

 

4.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von Hannibal Communications angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von Hannibal Communications nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug für Hannibal Communications führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

 

4.3. Bei Aufträgen, die mehrere Leistungs-Einheiten bzw. Programme oder Erweiterungen umfassen, ist Hannibal Communications berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

 

5. Zahlung

 

5.1. Die von Hannibal Communications gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

 

5.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Leistungen, Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist Hannibal Communications berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

 

5.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch Hannibal Communications. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt Hannibal Communications die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.

 

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist Hannibal Communications berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.

 

5.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.

 

6. Lizenzen

 

Individuelle Softwareprogrammierungen von Hannibal Communications sind, wenn nicht anders angegeben, ein Datenwerk, welches in Teilen den Bedingungen der BSD Berkeley Software Distribution Lizenz, wie von der University of California, Berkeley veröffentlicht, sowie in Teilen der GNU General Public License, wie von der Free Software Foundation veröffentlicht, unterliegt. Es gilt der Gewährleistungsausschluss nach den Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung der allgemeinen öffentlichen 3-clause BSD sowie der GNU-Lizenz v3.

 

7. Rücktrittsrecht

 

7.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln von Hannibal Communications ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.

 

7.2. Höhere Gewalt, Betriebssystemveränderungen, technische Veränderungen von Webbrowsern, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von Hannibal Communications liegen, entbinden Hannibal Communications von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

 

7.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Hannibal Communications möglich. Ist Hannibal Communications mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

 

8. Gewährleistung, Wartung, Änderungen

 

8.1. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme gemäß Pkt. 2.4. schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber Hannibal Communications alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen

Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.

 

8.2. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche von Hannibal Communications zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos von Hannibal Communications durchgeführt.

 

8.3. Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von Hannibal Communications gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

 

8.4. Ferner übernimmt Hannibal Communications keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystem- oder Webbrowserkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

 

8.5. Für Veränderungen von erfolgten Leistungen und Programmen, die durch eigene Veranlassung des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich vorgenommen werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch Hannibal Communications.

 

8.6. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits erfolgter Leistungen und bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für eine ursprüngliche Leistung bzw. für ein ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

 

9. Haftung

 

Im Hinblick auf die bereits oben zitieren Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Verarbeitung der allgemeinen öffentlichen BSD-Lizenz un der GNU – Lizenz ist jegliche Haftung von HANNIBAL COMMUNICATIONS für  kopierte und installierte Datenwerke ausgeschlossen.

 

Eine Haftung von HANNIBAL COMMUNICATIONS für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund – einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung, Datenverlust und außervertraglicher deliktischer Haftung – ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch HANNIBAL COMMUNICATIONS grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Auch in diesem Fall ist jedoch die Haftungssumme auf die Höchstgrenze der von HANNIBAL COMMUNICATIONS abgeschlossenen Haftpflichtversicherung begrenzt. HANNIBAL COMMUNICATIONS haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. HANNIBAL COMMUNICATIONS haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch unzumutbare Maßnahmen hätte verhindern können.

 

10. Loyalität

 

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresverdienstes des Vertragspartners bzw. eines Mitarbeiters zu zahlen.

 

11. Datenschutz, Geheimhaltung

 

Hannibal Communications verpflichtet seine Vertragspartner und Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

 

12. Sonstiges

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

 

13. Schlussbestimmungen

 

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz von Hannibal Communications als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.